Die Behandlungskosten und eventuell anfallende Materialkosten sind bei mir zu jedem Termin in bar oder mit Scheck zu begleichen.

 

Die Abrechnungsgrundlage ist das aktuell gültige Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerbehandlungen häufig gar nicht oder nur beschränkt.

Immer mehr Krankenkassen öffnen sich den naturheilkundigen Behandlungen. Auch die Osteopathie ist ein fester Bestandteil in den meisten Leistungskatalogen. Hier liegen die Einschränkungen in der Häufigkeit

der Sitzungen pro Jahr und maximalen Kosten je Sitzung.

 

Gesetzlich Krankenversicherte können grundsätzlich die Kosten für Heilpraktikerleistungen und Osteopathie durch eine private Zusatzversicherung abdecken. 

 

Die privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten

je nach Versicherungstarif teilweise oder ganz. 

Im Einzelfall bestimmen immer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des privaten Versicherers, in welchen Umfang er die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker bzw. Osteopathen übernimmt. 

 

Ratsam ist es auf jeden Fall, immer vor Vertragsschluss der privaten Krankenversicherung darauf achten, ob und wenn ja, in welche Höhe die Behandlungskosten für Osteopathen übernommen. 

 

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung.